In einem Unterbringungsverfahren hat das Gericht den Betroffenen persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.03.2017
In einer Kindschaftssache findet gegen die Bestellung eines Verfahrensbeistandes durch einen Rechtspfleger die befristete Erinnerung statt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2017
Im Verfahren vor dem Betreuungsgericht auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung hat der Verfahrenspfleger die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2017
Will ein Ehegatte Beschwerde gegen die Durchführung des Versorgungsausgleichs einlegen, so muss er darlegen, dass die angefochtene Regelung des Versorgungsausgleichs in seine Rechtsstellung eingreift und dies in einer Weise erfolgt, die dem Gesetz nicht entspricht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2017
Ein Elternteil kann zur Auskunftserteilung über die persönlichen Verhältnisse eines Kindes verpflichtet werden, wenn diese dem die Auskunft verlangenden Elternteil nicht anders zugänglich sind und die Auskunft dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.03.2016
Soll ein Betroffener untergebracht werden, so ersetzt die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger in dem laufenden Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2017
Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.12.1930
Wird ein Grundstück zwangsversteigert und kommt es bei der Zwangsversteigerung zu der Erzielung eines Übererlöses und können die Gemeinschafter während des Zwangsversteigerungsverfahrens keine Einigung über die Verteilung des Übererlöses erzielen, so kann der Übererlös bei einer Hinterlegungsstelle eingezahlt und verwahrt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.02.2017
Die Eltern schulden ihren Kindern die Finanzierung einer angemessenen Ausbildung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2017
In einer Betreuungssache ist ein Sachverständigengutachten auch verwertbar, wenn der zuständige Sachverständige den Verfahrensbevollmächtigten des zu Betreuenden, diesen nicht vom Termin zur Untersuchung oder Befragung des Betroffenen benachrichtigt hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2017