Seit 1986 berate und vertrete ich als Rechtsanwalt sowohl die Arztseite wie auch die Patientenseite im Arzthaftungsrecht in Darmstadt und bundesweit.
Aufgrund der langjährigen Tätigkeit verfüge ich über eine breite Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung im Zusammenhang mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wegen ärztlicher Behandlungsfehler in den unterschiedlichsten medizinischen Fachgebieten. Das Gesagte gilt auch für zahnärztliche Behandlungsfehler. Aufgrund eines medizinischen Teilstudiums verfüge ich darüber hinaus über die für eine effektive Vertretung in medizinischen Haftungsfragen erforderlichen medizinischen Grundkenntnisse. Mir steht darüber hinaus eine Vielzahl an ärztlichen und zahnärztlichen Beratern zur Verfügung, die auch, abhängig vom jeweiligen Fachgebiet, gegen Entgelt vorgerichtliche Sachverständigengutachten zur besseren Beurteilung von Haftungsfragen und zur effektiveren Vertretung in Haftungsverfahren erstellen können.
Ein Arzt haftet gegenüber einem Patienten, wenn er einen Behandlungsfehler begeht. Wann liegt ein Behandlungsfehler vor und wann kann sich ein Patient auf eine nicht ordnungsgemäße Behandlung oder nicht ordnungsgemäße Aufklärung berufen? Ich gebe Ihnen Hilfestellungen und berate Sie gerne über die Rechte und Pflichten von Arzt und Patient. Ich begleite Sie, Arzt oder Patient, darüber hinaus in jedem Stadium einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Auseinandersetzung.
Ihr Ansprechpartner für das Arzthaftungsrecht in Darmstadt ist: Rechtsanwalt Dr. Dieter Vogt Fachanwalt für Medizinrecht |