Mediation wird in Art. 1 § 1 Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) definiert als: "ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben."
Das Mediationsverfahren bietet sich in besonderem Maße auch auf dem Gebiet des Medizinrechts an. Das gilt sowohl im Verhältnis zwischen Arzt und Patient, welches ohnehin ein besonderes Vertrauensverhältnis ist, als auch bei der Streitbeilegung innerhalb von ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften oder in Kliniken.
Ich begleite Sie als ausgebildeter Mediator gerne in jeder Form der einvernehmlichen Konfliktbeilegung, insbesondere in Form der Durchführung einer Mediation.
Ihr Ansprechpartner für Mediation im Medizinrecht / Arztrecht in Darmstadt ist: Rechtsanwalt Dr. Dieter Vogt Fachanwalt für Medizinrecht |