Die exzessive Nutzung des dienstlichen E-Mail-Anschlusses berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010
Eine dem Arbeitenehmer persönlich zugesandte Kündigung hat keine Wirksamkeit, wenn dieser zu dem Zeitpunkt Übergabe geschäftsunfähig ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.10.2010
Kommt es innerhalb eines Betriebes zu einem krankheitsbedingten Arbeitskraftausfall seitens des Arbeitnehmers und ist dieser nach einer Genesungsphase nur eingeschränkt einsatzfähig, sollte von Seiten des Arbeitgebers eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme (BEM) durchgeführt werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.09.2010
Beschäftigte, die unverschuldet vorübergehend arbeitsunfähig werden und deren Arbeitsverhältnis nach dem 30.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010
Ehemalig Beschäftigte, die nach Ende ihres Arbeitsvertrages einen neuen Arbeitsvertrag mit dem selben Arbeitgeber schließen, haben keinen Anspruch auf dieselbe zuvor erhaltene Vergütung.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011
Schwerbehinderte Bewerber haben keinen Anspruch auf Entschädigung, falls sie eine Absage erhalten und diese nachweislich nicht wegen ihrer Behinderung zustandegekommen ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.08.2010
Nicht nur schwere Beleidigungen, auch Vergleiche mit dem Nationalsozialismus berechtigen den Arbeitgeber zur sofortigen Kündigung.
Ein Firmentarifvertrag der vorsieht, dass ein Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 65.
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 22.02.2011
Eine Witwenversorgung wird durch eine Spätehenklausel in der betrieblichen Altersversorgung auch dann ausgeschlossen, wenn eine bestehende Ehe zunächst geschieden wird und vor dem Versorgungsfall mit dem gleichen Partner erneut geschlossen wird.
Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.02.2011
Wird ein Urlaubsgesuch eines Arbeitnehmers aufgrund einer angespannten Personalsituation abgelehnt und nimmt der Arbeitnehmer daraufhin trotzdem Urlaub in Anspruch, so kann das Hinzutreten besonderer Umstände eine Kündigung unverhältnismäßig erscheinen lassen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2010