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Steuerrecht

Seit Anfang August gelten verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die vor allem für Unternehmen aus der Baubranche wichtig sind.


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Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft jetzt Klarheit, welche Angaben bei Boni, Skonti und Lieferungs- und Leistungsdaten aus umsatzsteuerlicher Sicht vorgeschrieben sind.


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Die Betriebsprüfer haben sehr umfassende Möglichkeiten, bei einer elektronischen Betriebsprüfung die Buchhaltungsdaten auf Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.


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Mit der Neuregelung der Rentenbesteuerung ist auch eine höhere Besteuerung von Lebensversicherungen verbunden.


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Für die umsatzsteuerfreie Lieferung an Unternehmen in den neuen Mitgliedssaaten der EU gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2004.


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Faxrechnungen ermöglichen den Vorsteuerabzug nur unter sehr engen, kaum überprüfbaren Voraussetzungen.


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Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass das Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungsgemäß zustande gekommen ist.


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Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig.


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Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Freiberufler und Kleingewerbetreibende ihren Geschäftswagen jetzt auch dann als Betriebsvermögen behandeln, wenn die berufliche Nutzung unter 50 % liegt.


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Zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung bei der Einkommensteuer wird der Betriebsausgabenabzug für Geschenke und Bewirtungsaufwendungen gekürzt.


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