Dadurch, dass Einbau und spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude ''in einer Hand'' sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung führt. Dies gilt auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits dadurch erreicht ist, dass der Mieter von ihm ausgewählte Rauchmelder eingebaut hat.
Normen: BGB § 555b Nr. 4, 5