Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung bei gemeinsamen Wohnungsrecht möglich
Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt ist.
Dies setzt nicht voraus, dass der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die ihm durch die ungeteilte Nutzung zuwachsenden Vorteile wirtschaftlich verwerten kann.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 268 13 vom 18.12.2013