Der Umstand an sich, dass die Eltern sich zunächst zur einer konfessionslosen Erziehung der Kinder entschlossen haben und diese auch so gelebt haben, spricht noch nicht dafür, dass die Teilnahme der Kinder am Religionsunterricht und den Schulgottesdiensten nicht dem Kindeswohl entspricht. Insbesondere kommen Kinder zwangsläufig im alltäglichen Leben mit christlichem Kulturgut in Berührung. Zudem kann die Teilnahme es den Kinder erleichtern selbstständig eine Entscheidung zu treffen, welcher Religionsgemeinschaft sie sich anschließen wollen.
Leben die Kindeseltern bei einem fortbestehenden gemeinsamen Sorgerecht getrennt voneinander, so kann die Entscheidung darüber, ob die gemeinsamen Kinder den Religionsunterricht der Schule besuchen sollen, einem Elternteil allein zur Entscheidung übertragen werden.