Unterhaltspflicht der Eltern bei schwangerer Tochter und anschließender Kinderbetreuung

Eine Volljährige, die ihre Ausgildung aufgrund einer Schwangerschaft abbricht und die Betreuung ihres Kleinkindes übernimmt, ist gegenüber ihren Eltern weiterhin unterhaltsberechtigt, wenn sie von dem Vater des gemeinsamen Kindes keinen Betreuungsunterhalt erlangen kann und ihr eine Erwerbstätigkeit aufgrund der Kindesbetreuung nicht möglich ist.

In einem solchen Fall kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an, sodass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern entfallen kann, wenn der Kindesvater leistungsfähig wird oder zur Entlastung der unterhaltsberechtigten Mutter in die Kinderbetreuung miteinbezogen werden kann, sodass aufgrund einer konkreten Betreuungsmöglichkeit des Kindes eine Erwerbstätigkeit der Mutter möglich erscheint, welche sich dann selber finanzieren könnte.
 
Oberlandesgericht Köln, Urteil OLG Koeln 25 UF 241 12 vom 26.03.2013
Normen: 1601, 1602 II, 1607, 1615 III
[bns]