In einem solchen Fall kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an, sodass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern entfallen kann, wenn der Kindesvater leistungsfähig wird oder zur Entlastung der unterhaltsberechtigten Mutter in die Kinderbetreuung miteinbezogen werden kann, sodass aufgrund einer konkreten Betreuungsmöglichkeit des Kindes eine Erwerbstätigkeit der Mutter möglich erscheint, welche sich dann selber finanzieren könnte.