Dieser kann dann hinsichlich der Einzelfragen, wie der christlichen Taufe des Kindes und der Teilnahme an der Erstkommunion entscheiden.
Maßgeblich für die Entscheidung ist das Kindeswohl.
Auch die konkreten Lebensumstände und das soziale Umfeld des Kindes können bei der Abwägung von Bedeutung sein.
Zudem kann der deutliche geäußerte Wille des Kindes berücksichtigt werden, auch wenn das Kind hinsichtlich religiöser Fragen noch kein Entscheidungsrecht hat, weil es das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.