Dabei kommt es insbesondere darauf an, wo das Kind schwerpunktmäßig in sozialer und familiärer Hinsicht integriert ist.
In dem entschiedenen Fall zog eine Mutter nach der Geburt ihres Kindes zum leiblichen Vater nach Kanada, wo die Eltern anschließend heirateten. In Deutschalnd hielt sich die Mutter für einige Wochen im Jahr auf. Nach zwei Jahren beabsichtigte die Mutter mit ihrem Kind wieder dauerhaft in Deutschland zu wohnen. Der Vater berief sich auf eine Verletzung seines Sorgerechts.
Das Gericht entschied, dass das Kind seinen dauerhaften Aufenthalt in Kanada hat. Dem stehen eine fortbestehende Wohnsitzmeldung und regelmäßige Besuche in Deutschland nicht entgegen.
Normen: HKÜ Art. 4 S. 1, 8, 13 I; KSÜ Art. 20, 16; IntFamRVG §§ 24, 44; FamFG §§ 58 ff.