Eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung führt nicht zu einer Verlängerung der Rechtsmittelfrist.
Ein Rechtsanwalt darf sich nicht auf die Rechtsmittelbelehrung des Gerichts verlassen. Es kann erwartet werden, dass der Rechtsanwalt den Gesetzestext für fristgebundene Rechtsmittel auf seinem Rechtsgebiet kennt.
Oberlandersgericht Brandenburg, Urteil OLG Brandenburg 9 WF 239 11 vom 07.09.2011