Maßstab ist dabei die Erziehungseignung eines Elternteils, die Bindung des Kindes an einen bestimmten Elternteil, der Kindeswille und die Prinzipien der Förderung und Kontinuität.
Das Prinzip der Umgebungskontinuität besagt nicht, dass die aktuelle Aufenthaltssituation des Kindes erhaltungswürdig ist, insbesondere wenn das Kind durch eine vor dem Umzug liegende Zeit mitgeprägt wurde.
Bei einem Umzug eines Elternteils ins Ausland ist zu prüfen, ob sich das Kind im fremden Land ausreichend integrieren kann und ob der Kontakt zum entfernt lebenden Elternteil hinreichend aufrecht erhalten werden kann bzw. dem umziehenden Elternteil ausreichend finanzielle Mittel für regelmäßige Besuche zur Verfügung stehen.
Normen: BGB § 1671 II Nr. 2