Der Wegfall der Entfernungspauschale ist die vorläufig letzte Strophe im Kürzungskanon der Großen Koalition für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ebenfalls betroffen ist der Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer und die Streichung der Steuerfreiheit für zahlreiche Lohnzusatzleistungen. Ein Lichtblick ist lediglich die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung im kommenden Jahr, doch Beitragserhöhungen bei anderen Zweigen der Sozialversicherung sind bereits abzusehen.
Entfernungspauschale: Beginnend mit dem kommenden Jahr wird der Werbungskostenabzug für die Entfernungspauschale gestrichen. Erst ab dem 21. Kilometer kann für jeden weiteren Entfernungskilometer eine Pauschale von 30 Cent wie Werbungskosten geltend gemacht werden.
Häusliches Arbeitszimmer: Ebenfalls ab 2007 können Arbeitnehmer keine Aufwendungen mehr für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen, das nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.
Arbeitslosenversicherung: Als teilweiser Ausgleich für die Erhöhung der Umsatzsteuer sinkt zeitgleich zum 1. Januar 2007 der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 2 % auf dann 4,5 %. Einen Teil dieser Absenkung dürften jedoch Erhöhungen bei der Kranken- und Rentenversicherung aufzehren.
Zuschläge: Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen ist seit dem 1. Juli 2006 auf einen Grundlohn von 25 Euro pro Stunde begrenzt. Das gilt jedoch nur für die Sozialversicherungsfreiheit, die Steuerfreiheit bleibt unverändert auch für höhere Grundlöhne bis 50 Euro pro Stunde bestehen.
Minijobs: Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich wurde zum 1. Juli 2006 von derzeit 25 % auf 30 % (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer) angehoben.
Abfindungen: Die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses wurde zum 1. Januar 2006 endgültig abgeschafft. Für Ansprüche aus Abfindungsverträgen, Gerichtsentscheidungen und anhängigen Verfahren vor dem 1. Januar 2006 gilt aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der alten Steuerfreiheit, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2008 zufließt.
Übergangsgelder: Analog zu den Abfindungen entfällt ab dem 1. Januar 2006 ebenfalls die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, zum Beispiel nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz.
Beihilfen: Auch die begrenzte Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtshilfen (jeweils 315 Euro) wurde zum 1. Januar 2006 gestrichen.
Bergmannsprämien: Und schließlich fällt ab dem kommenden Jahr auch die Steuerfreiheit für Bergmannsprämien weg.