Teilzeitkräfte können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass sie auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden, wenn dies im Unternehmen konkret möglich ist. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen ohne ausreichende Rechtfertigung nicht nach, löst dies nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf einen Schadensersatzanspruch aus. Die Höhe des Schadensersatzes beläuft sich dabei auf den Verdienstausfall, der erforderlichenfalls vom Gericht zu schätzen ist. Nach der Urteilsbegründung muss der Arbeitnehmer in seinem Antrag auf Aufstockung nicht angeben, ob und welche Stelle für die Aufstockung in Betracht käme; diese Prüfung, so das Gericht, obliegt dem Arbeitgeber.