Beleidigungen der Kollegen sind als massive Verletzung der Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis zu sehen .
In dem entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin als Sekretärin einer Stadtkämmerei beschäftigt und beleidigte sowohl die Kämmerin, als auch ihre Kollegen, indem sie die Äußerungen verbreitete, dass es während der Arbeitszeit zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen komme. Die daraufhin arbeitgeberseits ausgesprochene Kündigung sah das Gerich als gerechtfertigt an.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG BB 19 Sa 322 12 vom 04.02.2014