Dabei ist es unerheblich, wenn homosexuelle Paare nach den geltenden Vorschriften (hier Frankreich) nicht heiraten können, sondern nur einen sog. Solidaritätspakt eingehen können.
Eine Versagung der Sondervergütung stellt eine unmittelbare Diskriminierung dar. Demnach verpflichten sich die gleichgeschlechtlichen Lebensparter ebenfalls, wie in einer Ehe, gegenseitig zu unterstützen und gegenseitig Beistand zu leisten.