Fahrgäste hatten wegen des auffälligen Fahrstils des Busfahrers die Polizei benachrichtigt. Ein Drogenschnelltest wies auf Betäubungsmittel hin. Vor diesem Hintergrund räumte der Busfahrer im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs den Drogenkonsum ausserhalb der Arbeitszeit ein.
Wenig überraschend kam das Gericht zu dem Entschluss, dass die fristlose Verdachtskündigung gerechtfertigt war, da dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnis mit einem Drogen konsumierenden Busfahrer unzumutbar war.