Ein Arbeitsvertrag, der infolge der Täuschung über den Besitz der Approbation geschlossen wird, ist nichtig und ermöglicht daher die Rückabwicklung der erbrachten leistungen, mithin des gezahlten Gehalts.
Ein Arbeitgeber hat ein schützenswertes Interesse daran, dass die ihm vorgelegten Zeugnisse die Qualifikation der Bewerber auch tatsächlich wiedergeben.