Tut der Arbeitgeber dies nicht, so besteht hier dann eine Vermutung für eine Benachteiligung aufgrund der Behinderung des Bewerbers.
Die Schwerbehinderten-Prüfpflicht besteht nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern für alle Arbeitgeber.
Dem lag der Sachverhalt zugrunde, dass sich ein schwerbehinderter Arbeitnehmer bei einer Gemeinde um eine ausgeschriebene Stelle beworben hat, für die er auch qualifiziert war. Der Arbeitgeber prüfte nicht, ob er die Stelle mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzen kann und vergab die Stelle an einen anderen Bewerber.