Ein Internist hatte bei einer Patientin eine Gastroskopie und Koloskopie durchgeführt. Die Patientin wurde dabei mit 10 mg Midazolam sediert. Ca. 35 Minuten nach Gabe des Medikaments (die Untersuchungen waren abgeschlossen) stürzte die Patientin von der Liege. Die Liege wurde zuvor provisorisch mit einem Sonographiegerät und einem Schwingsessel abgesperrt.
Das Gericht entschied, dass die provisorische Absperrung einer Liege mit einem Sonografiegerät und einem Schwingsessel keine Gewähr dafür bietet, dass der Patient so lange liegenbleibt, bis er sein Bewusstsein und seine Einsichtsfähigkeit in ausreichendem Maße wiedererlangt.