Verlässt ein Arbeitnehmer nach einem Streit seinen Arbeits-platz mit der Ankündigung, nie mehr für den Betrieb arbei-ten zu wollen, kann das weitreichende Folgen haben. Denn durch eine eindeutige Arbeitsverweigerung entfällt auch im Erkrankungsfall der sonst übliche Anspruch auf Lohnfortzah-lung, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Wer noch vor Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die Arbeit verweigert hat, unterliegt nicht mehr den Regelungen über das Krankengeld.