Das Handelsrecht bezeichnet man auch als Sonderprivatrecht der Kaufleute oder gar als "Standesrecht der Kaufleute". Im Interesse von Rechtsklarheit, Publizität, erhöhtem Vertrauensschutz und rascher Abwicklung der Handelsgeschäfte ergänzt es die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wer Kaufmann ist, muss sich mit diesen Besonderheiten befassen. In der Zivilgerichtsbarkeit sind an den Landgerichten besondere Kammern für Handelssachen (KfH) eingerichtet, welche für Streitigkeiten gegen eingetragene Kaufleute zuständig sind.
Das Gesellschaftsrecht bildet in unserer Kanzlei sowohl im Notariat als auch im anwaltlichen Bereich einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Zu unseren Mandanten gehören Arztpraxen, Handwerksbetriebe, Speditionen, Handelsvertreter, Start-Up-Unternehmer, die wir zu allen Rechtsfragen im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten und vertreten, wie beispielsweise:
Seit Juli 2015 hat Herr Rechtsanwalt Zander den theoretischen Teil der Ausbildung zum Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Ihre Ansprechpartner für das Wirtschaftsrecht in Darmstadt sind:
Rechsanwalt und Notar Dr. Thomas Winkelmann |
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